Artikel-Schlagworte: „Grundlage“
BAG: Zitiergebot bei Angabe der Befristungsgrundlage
BAG, Urteil vom 17.6.2009, 7 AZR 193/08 – Red. Leitsätze:
- Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts reicht es nicht aus, dass im Arbeitsvertrag angegeben ist, die Befristung beruhe auf § 14 Abs. 3 TzBfG.
- Aus dem Wort „oder“ ergibt sich, dass beide Rechtfertigungsmöglichkeiten für die Befristung alternativ nebeneinander stehen und deswegen diejenige anzugeben ist, die für das Arbeitsverhältnis gelten soll.
- Das Zitiergebot dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
- Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung entspricht weder dem Wortlaut noch Sinn und Zweck der tariflichen Regelung.