Artikel-Schlagworte: „studentische Hilfskraft“
BAG: Befristung bei Arbeitsvertrag mit studentischer Hilfskraft (2002)
BAG, Urteil vom 20.04.2005, 7 AZR 293/04, Befristung bei Arbeitsvertrag mit studentischer Hilfskraft – Amtl. Leitsätze:
- Die Befristung der seit dem 23. Februar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträge mit studentischen Hilfskräften ist nach § 57e Satz 1 HRG iVm § 57f Abs 1 Satz 1 HRG nF für die Dauer von vier Jahren zulässig.
- Befristete Vorbeschäftigungszeiten nach dem HRG in der vormaligen Fassung bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Anm.: Die Entscheidung gilt für die Rechtslage eines am 23.02.2002 geschlossenen Arebitsvertrags und bei Beendigung durch Befristung zum 28. Februar 2003.
BAG: Kündigung einer studentischen Hilfskraft nach deren Exmatrikulation
Die Beschäftigung eines Studenten als „studentische Hilfskraft” an einer Forschungseinrichtung setzt in der Regel voraus, dass er dem Studium nachgeht. Entfällt diese Voraussetzung, z. B. durch Exmatrikulation, ist eine Kündigung aus personenbedingten Gründen regelmäßig gerechtfertigt.